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Haftung des Erwachsenenvertreters für einen Schaden - Beweislast

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/415Zak 2024, 234 Heft 12 v. 22.7.2024

ABGB: § 249 Abs 1

AHG: § 1

Auf die Regelung der Haftung des Erwachsenenvertreters in § 249 Abs 1 ABGB ist die Rsp zur Vorgängerbestimmung (§ 277 ABGB idF vor 2. ErwSchG) übertragbar.

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