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Abgasskandal - lineare Berechnung des Benützungsentgelts ausgehend vom Kaufpreis

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/390Zak 2024, 217 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

ZPO: § 273

Wenn der Hersteller des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Kfz vom Käufer auf schadenersatzrechtlicher Grundlage auf Ersatz des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird, kann er im Rahmen des Vorteilsausgleichs ein Benützungsentgelt geltend machen. Das Benützungsentgelt wird linear bemessen (tatsächlicher Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer dividiert durch die Gesamtlaufleistung bzw - bei einem Gebrauchtwagen - die Restlaufleistung).

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