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Verkürzung über die Hälfte aufgrund eines Mangels

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/382Zak 2024, 214 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB: § 934

Nach stRsp können Ansprüche wegen Gewährleistung und Verkürzung über die Hälfte nebeneinander bestehen.

Ein Kaufvertrag über eine Speziessache (hier: Gebrauchtwagen) kann auch dann gem § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte aufgehoben werden, wenn das krasse Wertmissverhältnis bei Vertragsabschluss auf einen in diesem Zeitpunkt bestehenden Mangel zurückzuführen ist.

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