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Verbesserungsversuch als schlüssiger Verzicht auf Verjährungseinrede - Beweislast

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/381Zak 2024, 214 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB (idF vor GRUG): § 932 Abs 4, § 933

Ein höherfrequentes, krachendes oder polterndes Geräusch, das bei einer stärkeren Beschleunigung des Elektroautos von den Antriebswellen ausgeht und nach den Feststellungen einen vernünftigen Fahrzeugbesitzer zum Tausch der Antriebswellen veranlassen würde, ist kein bloß geringfügiger Mangel iSd § 932 Abs 4 ABGB.

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