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Keine Parteistellung und Rechtsmittellegitimation des Testamentsvollstreckers im Erbrechtsverfahren

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/379Zak 2024, 214 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB: § 552 Abs 2, § 816

AußStrG: § 161

Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers muss mit letztwilliger Verfügung erfolgen. Wenn die letztwillige Verfügung formungültig ist, ist die Einsetzung des Testamentsvollstreckers nicht rechtswirksam.

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