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Unterhaltsbemessungsgrundlage eines Land- und Forstwirts

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/370Zak 2024, 211 Heft 11 v. 8.7.2024

ABGB: § 231

Wenn der Unterhaltspflichtige als selbstständiger Land- und Forstwirt tätig ist, sind bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage auch in Geld bewertbare Naturalbezüge sowie Förderungen zu berücksichtigen.

Bei einem Land- und Forstwirt muss zur Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage regelmäßig ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

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