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Liegenschaft als Zahlungssurrogat im Lichte des BTVG

Themaao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Pittl/RA Dr. Christian PraderZak 2024/366Zak 2024, 204 Heft 11 v. 8.7.2024

Immer wieder kommt es vor, dass Liegenschaftsverkäufer infolge des immer knapper werdenden Guts Liegenschaft anstelle einer Geldleistung den Erwerb einer oder mehrerer Wohnungen als Gegenleistung wünschen. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, welche Probleme sich iZm den Bestimmungen des BTVG stellen und wie diese allenfalls gelöst werden können.

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