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Beendigung der Rechtsbeistandschaft durch rechtskräftige Bestellung des Erwachsenenvertreters

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/337Zak 2024, 193 Heft 10 v. 17.6.2024

AußStrG: § 45, § 119

Die Funktion des Rechtsbeistandes endet mit Rechtskraft der Bestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters.

Das Rechtsmittel des Rechtsbeistandes gegen seine Bestellung ist mangels Beschwer zurückzuweisen, wenn die Rechtsbeistandschaft vor der Entscheidung über das Rechtsmittel geendet hat.

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