AußStrG: § 119
ABGB: § 275 Z 1
Wer im Erwachsenenschutzverfahren gem § 119 AußStrG zum Rechtsbeistand bestellt wird, ist im eigenen Namen legitimiert, den Bestellungsbeschluss mit einem Rechtsmittel anzufechten.
AußStrG: § 119
ABGB: § 275 Z 1
Wer im Erwachsenenschutzverfahren gem § 119 AußStrG zum Rechtsbeistand bestellt wird, ist im eigenen Namen legitimiert, den Bestellungsbeschluss mit einem Rechtsmittel anzufechten.