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Erforderlichkeit von Rechtskenntnissen des Erwachsenenvertreters wegen des anhängigen Abschiebungsverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2024/335Zak 2024, 193 Heft 10 v. 17.6.2024

ABGB: § 275 Z 1

Ein Rechtsanwalt kann die Bestellung zum Erwachsenenvertreter gem § 275 Z 1 ABGB ablehnen, wenn er nicht in eine Kammerliste der als Erwachsenenvertreter besonders geeigneten Personen eingetragen ist und die zu besorgenden Angelegenheiten nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordern.

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