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Kündigungsrecht des Mieters durch nicht rückzahlbares Eintrittsgeld für Beitritt zu Genossenschaft unzulässig erschwert

RechtsprechungMRGwobl 2025/79wobl 2025, 295 Heft 7 und 8 v. 29.8.2025

§ 863 ABGB, § 879 Abs 1 ABGB, § 5 Z 4 GenG, § 29 KSchG, § 29 Abs 2 MRG

Durch ein nicht rückzahlbares Eintrittsgeld iHv EUR 5.000,- wird das dem Genossenschafter hier zwingend zustehende Kündigungsrecht gem § 29 Abs 2 MRG unzulässig erschwert, was aufgrund der Höhe des Eintrittsgeldes im Verhältnis zum Mietzins (EUR 901,23 brutto) offenkundig ist.

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