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Keine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer Klimaanlage

RechtsprechungMRGwobl 2025/78wobl 2025, 294 Heft 7 und 8 v. 29.8.2025

§ 9 Abs 1 Z 2 MRG, § 9 Abs 2 MRG

Beim Einbau von Klimaanlagen handelt es sich nach wie vor nicht um eine Veränderung, die der „Übung des Verkehrs“ entspricht. Daher kann die Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer solchen nicht gerichtlich ersetzt werden.

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