Der anhaltend hohe Bedarf an leistbarem Wohnraum in Österreich geht auch vermehrt mit einer Diskussion über die Einhebung von Abgaben auf Wohnungsleerstand einher. Während diese zwar bereits in vier Bundesländern gesetzlich vorgesehen sind, stehen sowohl ihre praktische Umsetzung als auch ihre Effektivität zur Reduzierung von Wohnungsleerstand in der Kritik. Die Landesgesetzgeber sahen sich bisher bei der Einführung und rechtlichen Ausgestaltung von Leerstandsabgaben mit kompetenzrechtlichen Unsicherheiten, insb hinsichtlich eines verfassungswidrigen Lenkungseingriffs in die Bundeskompetenz „Volkswohnungswesen“ konfrontiert. Der Beitrag stellt den rechtlichen Rahmen auf einfachgesetzlicher und verfassungsrechtlicher Ebene dar und geht insb der Frage nach, ob die rezente Änderung des entsprechenden Kompetenztatbestands in Art 11 Abs 1 Z 3 B-VG in dieser Hinsicht Klarheit schaffen und so auch zur Effektivitätssteigerung des Instruments Leerstandsabgabe beitragen kann.

