Der Tiroler Landesgesetzgeber hat mit der Novelle LGBl Nr 38/2025 zum Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG) die Rechtsgrundlage für eine massive Erhöhung der bereits bestehenden Leerstandsabgabe geschaffen. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den kompetenzrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen und grundrechtlichen Aspekten dieser Lenkungsabgabe auseinander und stellt die Grundzüge der Neuregelungen vor. Dabei werden auch die Ausnahmetatbestände vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts analysiert. Schließlich wird sowohl auf die Festlegung der Abgabe durch die Gemeinden als auch ihre Einhebung unter Zuhilfenahme einer Verknüpfungsanfrage sowie das Verhältnis zur Freizeitwohnsitzabgabe eingegangen.

