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Zur Berichtigung des Grundbuches gegen den Willen der Beteiligten

RechtsprechungGrundbuchsrechtwobl 2025/71wobl 2025, 251 Heft 6 v. 4.7.2025

§ 1500 ABGB, § 1 Abs 2 BauRG, § 5 Abs 2 BauRG, § 6 Abs 2 BauRG, § 104 Abs 3 GBG

Vom Fall des Einvernehmens der Beteiligten abgesehen, setzt eine Berichtigung iSd § 104 Abs 3 GBG voraus, dass der Vollzugsfehler entweder keinerlei Rechtsfolgen nach sich gezogen hat oder aber ein nachträglicher Rechtserwerb vorliegt, bei dem Vertrauensschutz nicht rechtsbegründend wirkte.

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