§ 914 ABGB, § 915 ABGB, § 68 Abs 2 VersVG
Art 24.6.2. erster Satz ARB gewährleistet unter den genannten Voraussetzungen für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer erkennbar den von ihm gewünschten nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes vom bisherigen Mietobjekt auf das Nachfolgeobjekt.