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Im Rahmen einer Durchschnittsbetrachtung ist bei der Hauptwohnsitzbefreiung ein Bauplatz im Ausmaß von 1.000 m2 typischerweise als ausreichend anzusehen

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2025/46wobl 2025, 180 Heft 4 v. 30.4.2025

§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988

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