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Eindringen von Niederschlagswasser ins Gebäude eines Nachbarn wegen Öffnung der Dachhaut als unmittelbare Zuleitung

RechtsprechungABGBwobl 2024/84wobl 2024, 299 Heft 7 und 8 v. 14.8.2024

§ 364 Abs 2 Satz 2 ABGB

Es hält sich im Rahmen der Rsp, wenn das auf die Öffnung der Dachhaut im Zuge der Aufstockung zurückzuführende Eindringen von Niederschlagswasser von einem Gebäude ins angrenzende, in gekuppelter Bauweise errichtete Gebäude eines Nachbarn als unmittelbare Zuleitung qualifiziert wird.

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