vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Netto-, Brutto-, Pauschal- oder doch „all-in“-Mietzinsvertrag? Auslegungs- und Bestimmtheitsfragen bei Mietzinsvereinbarungen – Zugleich eine Besprechung der E OGH 4 Ob 95/23h

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Viola Hotiwobl 2024, 145 Heft 4 v. 25.4.2024

Die praktische Bedeutung der Frage, ob mit dem vom Vermieter nicht näher spezifizierten Mietzins ein monatlicher „all-in“-Mietzins (inklusive Umsatzsteuer und Betriebskosten) oder ein Nettomietzins exklusive Betriebskosten gemeint ist, gibt Anlass, sich mit dem in 4 Ob 95/23h erzielten Ergebnis näher zu befassen. Das konkrete Problem der in casu vom BerufungsG gewählten (und dann vom OGH gebilligten) Vorgangsweise liegt darin, dass – trotz Einigkeit der Vertragsparteien über den ziffernmäßig bestimmten Mietzins – aufgrund des abweichenden Verständnisses darüber, welche Kostenpositionen genau im genannten Mietzins enthalten sind, ein (versteckter) Dissens erblickt wurde, ohne zuvor das von §§ 914 f ABGB bereitgestellte Auslegungspotential umfassend auszuschöpfen. Denn auch bei Fehlen eines tatsächlich übereinstimmenden Geschäftswillens führt eine prima vista vielleicht vorliegende Unklarheit der Vertragserklärungen so lange nicht zur Unwirksamkeit des Vertrags, als diese im Rahmen einer Auslegung zugunsten des Verständnisses einer der beiden Kontrahenten behoben werden kann.11 A. Vonkilch in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 (2011) § 914 ABGB Rz 45. Im vorliegende Beitrag soll daher der Versuch unternommen werden, anhand einer kritischen Würdigung der E 4 Ob 95/23h einen Überblick darüber zu geben, wie unspezifische Zinsvereinbarungen gem § 914 und § 915 ABGB auszulegen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte