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Zeitpunkt eines Antrags auf Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

RechtsprechungAbgabenrechtDr. Christian Lenneiswobl 2024/131wobl 2024, 463 Heft 11 v. 27.11.2024

§ 17 Abs 4 UStG 1994

Ein Antrag für die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten muss vor Beginn des Veranlagungszeitraums, spätestens aber bei Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für diesen Veranlagungszeitraum gestellt werden.

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