§ 1 Abs 2 IESG, Abs 3 Z 2 IESG
Der Begriff „Entgeltansprüche“ iSd IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser den Arbeitnehmern für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt.
Eine vom Arbeitgeber gewährte Teuerungsprämie gem § 124b Z 408 lit a EStG 1988 ist als laufendes Entgelt iSd § 1 Abs 2 IESG anzusehen. Sie ist auf Grund ihrer Zwecksetzung und der steuerlichen Begünstigung auch sachlich gerechtfertigt und somit nicht gem § 1 Abs 3 Z 2 IESG von der Sicherung ausgeschlossen.