vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Begriff der Dienstreise

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/107wbl 2024, 416 Heft 7 v. 25.7.2024

§ 905 ABGB, § 1152 ABGB, Anlage 1 lit C Kollektivvertrag / Handelsarbeiter

Der Begriff der Dienstreise im Kollektivvertrag für Handelsarbeiter stellt auf die Betriebsstätte des Arbeitgebers und nicht auf den Dienstort iSd § 905 ABGB ab. Wenn ein Montagearbeiter von seinem Wohnsitz aus zu den ihm zugeteilten Kunden fährt und von dort wieder nach Hause zurückkehrt, liegt eine Dienstreise vor, für die ein Anspruch auf Taggeld besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!