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Verkaufsverbot für fossile Treibstoffe und Heizöl

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2024/100wbl 2024, 375 Heft 6 v. 28.6.2024

§ 69 Abs 1 GewO 1994, Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842

Aus der Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842 kann kein subjektives Recht zur Erlassung einer Verordnung hinsichtlich eines Verkaufsverbots für fossile Treibstoffe und Heizöl abgeleitet werden. Ein offenkundiger Verstoß der E des Verwaltungsgerichts gegen unmittelbar anwendbares Unionsrecht, welcher vom VfGH aufzugreifen wäre, ist daher nicht ersichtlich.

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