§ 69 Abs 1 GewO 1994, Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842
Aus der Lastenteilungsverordnung (EU) 2018/842 kann kein subjektives Recht zur Erlassung einer Verordnung hinsichtlich eines Verkaufsverbots für fossile Treibstoffe und Heizöl abgeleitet werden. Ein offenkundiger Verstoß der E des Verwaltungsgerichts gegen unmittelbar anwendbares Unionsrecht, welcher vom VfGH aufzugreifen wäre, ist daher nicht ersichtlich.