Dem EuGH kommt das Monopol zur Auslegung von Unionsrecht zu. Legt der EuGH den europäischen Normenbestand aus, erzwingt er damit bisweilen, in Österreich gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung von unionsrechtlich determiniertem nationalen Recht aufzugeben. Bei einer solchen Rechtsprechungsänderung stellt sich die Frage, ob das Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise auf die bisherige Rechtsprechung der nationalen Gerichte zu schützen ist.