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Muss der OGH die Rückwirkung seiner aus Anlass eines EuGH-Urteils geänderten Rechtsprechung beschränken?*)*)Dem Beitrag liegt eine Anfrage der WKÖ Bundessparte Bank und Versicherung zugrunde.

AufsätzeDr. Michael Pfeifer , Univ.-Prof. Dr. Olaf Risswbl 2024, 309 Heft 6 v. 28.6.2024

Dem EuGH kommt das Monopol zur Auslegung von Unionsrecht zu. Legt der EuGH den europäischen Normenbestand aus, erzwingt er damit bisweilen, in Österreich gefestigte Rechtsprechung zur Auslegung und Anwendung von unionsrechtlich determiniertem nationalen Recht aufzugeben. Bei einer solchen Rechtsprechungsänderung stellt sich die Frage, ob das Vertrauen der betroffenen Verkehrskreise auf die bisherige Rechtsprechung der nationalen Gerichte zu schützen ist.

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