§ 879 ABGB, § 1435 ABGB
Wird auf Wunsch des Arbeitnehmers ein ihm zur Verfügung gestelltes Dienstfahrzeug mit Sonderausstattungen versehen, die der Arbeitnehmer selbst finanziert, kann ein Anspruch auf Rückerstattung dieser Kosten vertraglich ausgeschlossen werden.
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