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Informationspflicht bei Betriebsänderung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/73wbl 2024, 293 Heft 5 v. 28.5.2024

§ 91 Abs 1 ArbVG, § 109 Abs 1 ArbVG

Der Betriebsrat muss bei jeder Betriebsänderung so detailliert informiert werden, dass er sein Recht, Vorschläge

Seite 293


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