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Aussetzung eines Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung einer Vorfrage

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2024/65wbl 2024, 240 Heft 4 v. 29.4.2024

§ 38 AVG

Nach der stRsp des VwGH ist unter einer Vorfrage iS der §§ 38 und 69 Abs 1 Z 3 AVG eine für die E der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.

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