§ 38 AVG
Nach der stRsp des VwGH ist unter einer Vorfrage iS der §§ 38 und 69 Abs 1 Z 3 AVG eine für die E der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.