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Unverzügliche Klage auf gerichtliche Zustimmung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/55wbl 2024, 227 Heft 4 v. 29.4.2024

§ 122 Abs 3 ArbVG

Der Arbeitgeber muss ihm bekannte Entlassungsgründe unverzüglich geltend machen. Das gilt auch für

Seite 227


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