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Verfahrensrecht: Besondere Zuständigkeiten im Fall einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder von Ansprüchen aus einer solchen Handlung – Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs – Verwendung einer Abschalteinrichtung bei einem Fahrzeug, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringert

RechtsprechungEuroparechtwbl 2024/52wbl 2024, 221 Heft 4 v. 29.4.2024

Art 7 Nr 2 der VO (EU) Nr 1215/2012 des EP und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung)

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