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Zeitausgleich für Nachtschwerarbeit in Krankenanstalten

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/40wbl 2024, 152 Heft 3 v. 22.3.2024

§ 8 AngG, § 2 EFZG, § Art V 3 NSchG-Novelle 1992

Arbeitnehmer in Krankenanstalten, die wegen Nachtschwerarbeit Anspruch auf einen Zeitausgleich von 2 Stunden haben, behalten diesen Anspruch auch im Falle von Dienstverhinderungen, für die ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht.

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