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Keine sozialwidrige Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/41wbl 2024, 153 Heft 3 v. 22.3.2024

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Bei hohem Einkommen kann selbst eine Einbuße von 40 % noch keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bewirken, wenn der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, für sich und seine Familie den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

OGH, 11.01.2024, 8 ObA 81/23d

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