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Abfertigung alt – durchgehendes Arbeitsverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/8wbl 2024, 38 Heft 1 v. 26.1.2024

§ 23 Abs 1 AngG, § 84 Abs 1 VBG 1948, § 91 l Abs 2 VBG 1948

Eine ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses setzt nicht voraus, dass befristete Arbeitsverhältnisse fugenlos aneinander anschließen müssen.

Eine Unterbrechung von über vier Monaten schließt aber eine Zusammenrechnung von Dienstzeiten aus.

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