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Aufwandersatz bei Homeoffice

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/6wbl 2024, 34 Heft 1 v. 26.1.2024

§ 1014 ABGB, § 1041 ABGB, § 2h AVRAG, § 273 ZPO

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die erforderlichen Arbeitsmittel bereitzustellen. Stellt sie der Arbeitnehmer zur Verfügung, hat er einen Anspruch auf Ersatz des Aufwands gegen den Arbeitgeber. Beim Homeoffice umfasst der Aufwandersatz nicht allein die dadurch verursachten Mehrkosten, sondern auch anteilige Strom- und Heizkosten sowie einen Anteil der Miete.

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