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Wirksame Kürzung einer Betriebspension

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2024/176wbl 2024, 660 Heft 11 v. 29.11.2024

§ 97 Abs 1 Z 18 ArbVG

Eine durch Betriebsvereinbarung erfolgte Pensionszusage wandelt sich mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb in einen einzelvertraglichen Anspruch des Pensionisten gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Die in der Betriebsvereinbarung vereinbarten Änderungsvorbehalte gelten auch gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern. Ein Änderungsvorbehalt darf nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden.

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