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Zustimmung zu nachteiligen Abweichungen im Überprüfungsverfahren der Ausführung von Wasseranlagen

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2023/174wbl 2023, 544 Heft 9 v. 10.10.2023

§ 121 WRG 1959

Nach der Rsp des VwGH kommt es für die Frage, ob die Abweichung der ausgeführten Anlage vom bewilligten Vorhaben auf der Basis der Anforderungen des § 121 Abs 1 WRG 1959 nachträglich ohne Verletzung von Rechten eines Dritten genehmigt werden darf, darauf an, ob die vorgefundene Abweichung fremden Rechten nachteilig ist oder nicht (vgl VwGH 22.11.2018, Ra 2018/07/0420, mwN).

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