§ 15a GmbHG, § 93 GmbHG, § 40 FBG, § 5 AußStrG
Das Verfahrensgericht kann nicht gemäß § 5 AußStrG für eine im Firmenbuch gelöschte Gesellschaft, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten – aufgrund eines Prätendentenstreits – eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB erfolgen soll, selbst einen Verfahrenskurator bestellen.