§ 6 MaklerG
Für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügt die Mitveranlassung des Geschäftsabschlusses.
OGH, 19.04.2023, 3 Ob 18/23b
§ 6 MaklerG
Für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügt die Mitveranlassung des Geschäftsabschlusses.
OGH, 19.04.2023, 3 Ob 18/23b