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Zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch „Leveraging“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2023/149wbl 2023, 471 Heft 8 v. 29.8.2023

Art 102 AEUV, § 5 KartG

Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens auf einem anderen Markt als dem, den es beherrscht, verstößt gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot, wenn beide Märkte so eng miteinander verbunden sind, dass Kunden des einen Markts zugleich auch als potentielle Kunden auf dem anderen Markt in Frage kommen.

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