§ 34 Tiroler BauO 2018
Nach der stRsp des VwGH ist der Inhalt der Baugenehmigung den eingereichten und allenfalls im Zuge des Bauverfahrens geänderten, dem Baubewilligungsbescheid zu Grunde gelegten Plänen und der Baubeschreibung zu entnehmen. Die von der Behörde mit dem „Genehmigungsvermerk“ versehenen Pläne und Baubeschreibungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Baubewilligung (vgl etwa VwGH 22. 10. 2008, 2005/06/0114, mwN).