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Impfverweigerung – kein Kündigungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/86wbl 2023, 282 Heft 5 v. 23.5.2023

§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG

Hat ein Arbeitnehmer eine Impfung gegen COVID-19 verweigert und wurde er deshalb vom Arbeitgeber gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.

OGH, 24.01.2023, 9 ObA 116/22g

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