§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG
Hat ein Arbeitnehmer eine Impfung gegen COVID-19 verweigert und wurde er deshalb vom Arbeitgeber gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.
OGH, 24.01.2023, 9 ObA 116/22g
§ 105 Abs 3 Z 1 lit I ArbVG
Hat ein Arbeitnehmer eine Impfung gegen COVID-19 verweigert und wurde er deshalb vom Arbeitgeber gekündigt, kann diese Kündigung nicht wegen eines verpönten Motives angefochten werden.
OGH, 24.01.2023, 9 ObA 116/22g