§ 8 Abs 6 lit b BEinstG, § 14 Abs 1 BEinstG, § 45 Abs 2 BBG
Ein Behindertenpass hat Bescheidcharakter. Er gilt daher als Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.
OGH, 25.01.2023, 8 ObA 76/22t
§ 8 Abs 6 lit b BEinstG, § 14 Abs 1 BEinstG, § 45 Abs 2 BBG
Ein Behindertenpass hat Bescheidcharakter. Er gilt daher als Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.
OGH, 25.01.2023, 8 ObA 76/22t