vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Hausdurchsuchung wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Praktiken

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2023/75wbl 2023, 231 Heft 4 v. 12.4.2023

§ 12 WettbG

Ein Hausdurchsuchungsbefehl muss möglichst genau angeben, wonach gesucht wird und auf welche Punkte sich die Nachprüfung bezieht. Allerdings besteht in diesem Zusammenhang keine Verpflichtung bestimmte Unterlagen zu nennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte