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Anwendbarkeit der laesio enormis auf Optionsverträge zwischen Gesellschaftern

AufsätzeRA Dr. Steve Jeitler , Florian Vidreiswbl 2023, 181 Heft 4 v. 12.4.2023

Das österreichische Unternehmertum erlebte im Jahr 2021 rund 40.600 Unternehmensneugründungen.1)1) Mohr, Anzahl der Unternehmensgründungen in Österreich von 2011 bis 2021, de.statista.com, abgerufen am 14. 11. 2022. Nicht zuletzt stieg damit einhergehend auch die Anzahl der Geschäftsanteilsübertragungen und Gewährungen besonderer Beteiligungsrechte an Gesellschaften – insbesondere von Aufgriffsrechten in Form von Vorkaufsrechten oder Optionen. Letztere finden sich vor allem unter Familienmitgliedern, oder auch bei von Risikokapitalgebern finanzierten Gesellschaften, wieder. In diesem Zusammenhang kommt es jedoch häufig vor, dass trotz Wertsicherung der Option, nachträglich im Zeitpunkt der Optionsausübung, ein außergewöhnlich hohes Missverhältnis zwischen dem in der Option vereinbarten Abtretungspreis und dem Verkehrswert des Geschäftsanteils vorliegt. Diese gegenständliche Situation kann nach Ansicht der neueren Judikatur einen Fall der laesio enormis verwirklichen, wobei uE die vom OGH judizierte Ansicht, wonach auf den Optionsausübungszeitpunkt betreffend die Bemessung eines allfälligen Missverhältnisses der Leistungen abzustellen ist, kritisch zu hinterfragen ist. Anhand der gegebenen Problematik befasst sich der folgende Beitrag, unter Berücksichtigung der Judikaturwende, mit der Anwendbarkeit der laesio enormis auf Optionsverträge.2)2)An dieser Stelle möchten wir Herrn Simon Günel und Herrn Constantin Raoul unseren herzlichen Dank für die anregenden Diskussionen und ihren Beitrag zu diesem Artikel aussprechen.

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