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All-in-Entgelt während Elternteilzeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2023/48wbl 2023, 161 Heft 3 v. 15.3.2023

§ 8 Abs 1 VKG, § 19d Abs 8 AZG

Bei einer All-in-Vereinbarung ruht während der Elternteilzeit jener Teil des Entgelts, der über das Grundentgelt hinaus für die Leistung von Mehr- und Überstunden bezahlt wird. Für die tatsächliche Leistung von Mehr- und Überstunden gebührt die entsprechende Vergütung im Wege der Einzelverrechnung.

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