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Voraussetzungen für den Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2023/41wbl 2023, 120 Heft 2 v. 15.2.2023

§ 15 Abs 2b Z 1 Wiener Veranstaltungsgesetz, § 15 Abs 2b Z 4 Wiener Veranstaltungsgesetz

Bei der Größe der Nutzfläche gem § 15 Abs 2b Z 1 Wiener Veranstaltungsgesetz und der Eignung der Veranstaltungsstätte gem § 15 Abs 2b Z 4 Wiener Veranstaltungsgesetz handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Voraussetzungen für die Verleihung einer Konzession für den Betrieb von mehr als drei Unterhaltungsspielapparaten.

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