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Abberufung eines Genossenschaftsrevisors/Abschlussprüfers; wichtiger Grund

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/15wbl 2023, 53 Heft 1 v. 23.1.2023

§ 2 Abs 3 GenRevG, § 270 Abs 3 UGB

Die Verletzung konkreter Bestimmungen des Berufsrechts, so insb einer Verschwiegenheitspflicht, kann ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Genossenschaftsrevisors/Abschlussprüfers sein.

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