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Deliktische Haftung; juristische Person; Machthaber; Repräsentanten; Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2023/220wbl 2023, 716 Heft 12 v. 18.12.2023

§ 26 ABGB, § 1295 ABGB, § 1330 ABGB

Juristische Personen haften im deliktischen Bereich für das schädigende Verhalten ihrer verfassungsmäßigen Organe und ihrer Repräsentanten (Machthaber).

OGH, 17.05.2023, 6 Ob 186/22d

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