Die Diskussion um die Frage, ob GmbH-Gesellschaftern ein gesetzliches Ausschlussrecht aus wichtigem Grund zusteht, erhält neuen Schwung: Zum einen wurden jüngst Bedenken im Hinblick auf die Durchsetzung des Ausschlusses geäußert. Zum anderen könnte sich das GesRÄG 2023, das mit der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ eine Sonderform der GmbH schafft, dazu positionieren. Der folgende Beitrag setzt sich daher mit dem Ausschluss aus wichtigem Grund sowohl bei der GmbH als auch bei der FlexKapG auseinander und zeigt vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten auf.