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Grundrechte/unlautere Geschäftspraktiken: Art 50 der Charta der Grundrechte der EU – Wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängte Sanktionen – Strafrechtliche Natur der Sanktion – Strafrechtliche Sanktion, die in einem MS nach dem Erlass einer Sanktion wegen unlauterer Geschäftspraktiken in einem anderen MS verhängt wurde, aber vor dieser Sanktion rechtskräftig geworden ist – Einschränkungen des Grundsatzes ne bis in idem

RechtsprechungEuroparechtwbl 2023/192wbl 2023, 634 Heft 11 v. 28.11.2023

Art 50 der Charta der Grundrechte der EU, Art 54 des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten und am 26. März 1995 in Kraft getretenen Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, Art 3 Abs 4 und Art 13 Abs 2 lit e der RL 2005/29/EG des EP und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der RL 84/450/EWG des Rates, der RL 97/7/EG , 98/27/EG und 2002/65/EG des EP und des Rates sowie der VO (EG) Nr 2006/2004 des EP und des Rates (RL über unlautere Geschäftspraktiken)

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